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G A R A N T I E E R K L Ä R U N G
FÜR DEN ANKAUF VON GRUNDSTÜCKEN


Folgende Punkte werden auf Wunsch notariell vereinbart und wenn möglich zusätzlich im Grundbuch abgesichert:

  1. es erfolgt keine Überbauung, mindestens 95 % der Gartenflächen bleiben langfristig erhalten.

  2. bei Nachweis verfügbarer Flächen werden bei voller Übernahme der Planungskosten in den nächsten 5 Jahren mindestens 10 % neue Gärten in der jeweiligen Gemeinde geschaffen.

  3. sollten Teil-Bebauungen oder Arrondierungen in Einzelfällen notwendig sein, erhält der heutige Verkäufer 50-100 % des Mehrerlöses (Wertsicherungsklausel)

  4. zusätzliche, aufwendige planungsrechtliche Absicherungen durch B-Pläne oder FNP-Änderungen entfallen

  5. alle Anlagen werden öffentlich zugänglich gemacht und als grüner Stadtraum grundbuchrechtlich gesichert.

  6. in allen Anlagen werden auf Wunsch zeitgemäße Wasser- und Stromanschlussmöglichkeiten, Haltebuchten und Kinderspielplätze geschaffen.

  7. bestehende Wege, Leitungen, Vereinsheime, Gewohnheitsrechte und sonstige Rechte Dritter werden grundbuchrechtlich gesichert.

  8. Gärten, Wege oder Vereinsheime die auf eventuellen Grundstücksgrenzen liegen werden nach Maßgabe der Pächter und Vereine arrondiert.

  9. über das Bundeskleingarten Gesetz hinaus können je nach Erfordernis der Verkäuferseite zusätzliche Vereinbarungen zur Pachthöhebegrenzungen oder absolutem Kündigungsschutz hinaus notariell vereinbart werden.

  10. alle Rechte der Pächter aus dem BundesKleinGG betreffend Pachthöhe, Kündigungsschutz, Entschädigungen u.v.m. werden genauestens beachtet.